Fernsehen: Privat-TV darf ein wenig einseitig sein
BGer – Private Fernsehsender sind nicht verpflichtet, vor Wahlen und Abstimmungen völlig neutral zu berichten. Laut Bundesgericht ist ihnen eine gewisse Einseitigkeit erlaubt. Allerdings darf das Gezeigte nicht in politische Propaganda ausarten. (Öffentliche Beratung in den Verfahren 2C_880/2010 und 2C_710/2010)
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