Whistleblowing als Menschenrecht
Urteil des EGMR stärkt Whistleblowern den Rücken
Am 21. Juli 2011 hat die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Deutschland wegen einer Verletzung von Art. 10 EMRK verurteilt und die Rechtsposition von Whistleblowern gestärkt. Das inzwischen rechtskräftige Urteil kann auch in der Schweiz für den Umgang und Schutz von Whistleblowern von Bedeutung sein.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Urteil des EGMR
- 1. Sachverhalt
- 2. Erwägungen
- III. Bemerkungen
- 1. Strafanzeige gegen die Arbeitgeberin – Zivilcourage oder Denunziantentum?
- 2. Konsequenzen für die Schweizer Rechtsprechung
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