Jusletter

Rohwarenhandel und Marktmanipulation

  • Autor/Autorin: Andreas Zumbach
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG), Strafrecht, Kapitalmarktrecht
  • Zitiervorschlag: Andreas Zumbach, Rohwarenhandel und Marktmanipulation, in: Jusletter 28. November 2011
Der Tatbestand der Kursmanipulation findet geringe praktische Anwendung. Ebenso selten wird hierzulande die Frage diskutiert, inwiefern auch andere Marktplätze als Wertpapierbörsen unter diesen Tatbestand fallen können. Anders ist Letzteres innerhalb der Europäischen Union: Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte und den (angeblichen) Spekulationsblasen in Rohwarenmärkten sieht sich die EU-Kommission veranlasst, auch weitere Märkte – insbesondere gewisse Rohwarenmärkte und die dort physisch gehandelten Produkte – unter das Marktmissbrauchsverbot zu stellen. Der Beitrag geht diesem Thema nach und zeigt Unterschiede zwischen der EU und der Schweiz auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Regelung in der Schweiz
  • 1. Objektiver Tatbestand
  • 1.1 Tathandlung
  • 1.2 Täter
  • 1.3 Handlungsobjekt
  • 1.4 Rohwaren als Handlungsobjekt?
  • 2. Subjektiver Tatbestand
  • III. Regelung in der EU
  • 1. Marktmissbrauchsrichtlinie als Ausgangspunkt
  • 2. Rohwaren als Handlungsobjekte in der MMRL
  • IV. Deutschland
  • 1. Objektiver Tatbestand
  • 1.1 Erfolg als Voraussetzung zur Strafbarkeit
  • 1.2 Verwaltungsrechtlich geahndete Ordnungswidrigkeiten
  • 1.3 Rohwaren als Handlungsobjekte?
  • 2. Subjektiver Tatbestand
  • V. Zwischenergebnis
  • VI. Gesetzgeberische Entwicklungen
  • 1. Schweiz
  • 2. Europäische Union
  • 2.1 Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT)
  • 2.1.1 Tathandlungen unter REMIT
  • 2.1.2 Tatobjekte
  • 2.1.3 Vorschriften über Transparenz und Umsetzung
  • 2.2 MiFID II
  • 2.3 Neue «MMRL»
  • VII. Rechtshilfe
  • VIII. Zusammenfassung und Ausblick

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