Schulpflicht: Grundschule per Fernunterricht nicht erlaubt
BGer – Eltern können ihre Kinder die obligatorische Schulzeit nicht im Fernunterricht absolvieren lassen. Weil dabei die Sozialkompetenz nicht gefördert wird, sind laut Bundesgericht die Vorgaben der Bundesverfassung nicht erfüllt. (Urteil 2C_593/2010)
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