Jusletter

Invalidenversicherung: IV darf Balkone beobachten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Invalidenversicherung: IV darf Balkone beobachten, in: Jusletter 5. Dezember 2011
BGer – Die Invalidenversicherung (IV) darf eine missbrauchsverdächtigte Person auch bei Arbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung observieren lassen. Laut Bundesgericht sind Überwachungen im privaten, aber öffentlich einsehbaren Raum nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (BGE 8C_272/2011)

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