Mehr Klarheit beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge
Der Bundesrat will mehr Klarheit in der Frage, welche völkerrechtlichen Verträge er ohne Zustimmung des Parlaments abschliessen darf. Er sieht dabei vor, seine Kompetenzen grundsätzlich beizubehalten, sie jedoch massvoll einzuschränken. Er reagiert damit auf Forderungen aus dem Parlament. Die erforderlichen Gesetzesänderungen hat der Bundesrat am 30. November 2011 in die Vernehmlassung geschickt.
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