Schweiz kann mutmasslichen Kriegsverbrecher an Serbien ausliefern
BStGer – Ein mutmasslicher Kriegsverbrecher kann an Serbien ausgeliefert werden. Das entschied das Bundesstrafgericht, wie es am 2. Dezember 2011 mitteilte. Der Mann hatte gegen einen Entscheid des Bundesamts für Justiz rekurriert. (Urteil RR.2011.180)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare