Jugendgewalt: Unbedingte Strafe für Schläger bestätigt
BGer – Ein Schläger aus dem Wallis muss definitiv elf Monate ins Gefängnis. Er hatte 2007 mit einem Komplizen in Monthey VS eine junge Frau brutal verprügelt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_482/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare