«Too big to fail»-Verordnungen in der Anhörung
Das Parlament hat am 30. September 2011 eine Änderung des Bankengesetzes zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor (Too big to fail) beschlossen. Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass der Staat noch einmal einer systemrelevanten Bank, die in Schwierigkeiten geraten ist, beistehen muss, um grösseren Schaden für die Volkswirtschaft abzuwenden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 5. Dezember 2011 die Anhörung zu entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Banken- und Eigenmittelverordnung eröffnet.
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