Jusletter

WEKO büsst Nikon wegen Behinderung von Parallelimporten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht, Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO büsst Nikon wegen Behinderung von Parallelimporten, in: Jusletter 19. Dezember 2011
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Nikon AG mit 12.5 Millionen Franken wegen der Behinderung von Parallelimporten von Nikon Imaging Produkten. Nikon hat den Schweizer Markt durch Exportverbote in die Schweiz in ausländischen Vertriebsverträgen und Bezugsverbote im Ausland in inländischen Vertriebsverträgen sowie durch Druckausübung auf Parallelhändler abgeschottet. Diese Klauseln und die Ausübung von Druck auf Parallelhändler haben dazu beigetragen, dass im Zeitraum Frühjahr 2008 bis Herbst 2009 im Vergleich zum freien Wettbewerb überhöhte Preise verlangt worden sind.

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