Räte lockern Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen
Wollen Kantone und Gemeinden Stromnetz- und Wassernutzungskonzessionen erteilen, müssen sie dazu keine Ausschreibung mehr durchführen. Der Ständerat hat am 15. Dezember 2011 als Zweitrat ohne Gegenstimme eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
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