Tierquälerei: Verurteilung von Thurgauer Landwirt bestätigt
BGer – Die unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen einen Thurgauer Pferdehändler wegen Tierquälerei und weiteren Delikten ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Landwirts abgewiesen und das Urteil des Thurgauer Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_592/2011)
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