WEKO-Verfahren gegen Swatch Group – nur beschränkte Lieferpflicht
BVGer – Der Swatch Group bleibt es gestattet, ihre Konkurrenten für die Dauer des laufenden Verfahrens der Wettbewerbskommission (WEKO) nur eingeschränkt mit Uhrwerken zu beliefern. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorsorgliche Regelung bestätigt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare