Kantonale Initiative «Rettet das Lavaux 3» für gültig erklärt
BGer – Die Waadtländer Stimmberechtigten werden über die von Franz Weber lancierte kantonale Initiative «Rettet das Lavaux 3» abstimmen. Das Bundesgericht hat am 20. Dezember 2011 eine Beschwerde gegen den Entscheid des Waadtländer Verfassungsgerichts gutgeheissen. Dieses hatte das Volksbegehren für ungültig erklärt. (Öffentliche Sitzung im Fall 1C_578/2010)
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