Bankgeheimnis: Steueramtshilfe auch ohne Angabe des Namens
Die Schweiz weicht das Bankgeheimnis weiter auf. Sie leistet künftig vielen Staaten auch dann Amtshilfe, wenn diese den Namen des mutmasslichen Steuersünders nicht angeben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Ergänzung diverser Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt.
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