Börsengesetz: Härteres Vorgehen bei Börsendelikten
In Zukunft wird auf dem Finanzplatz Schweiz härter gegen Börsendelikte vorgegangen. Als Erstrat hat der Ständerat am 20. Dezember 2011 die Vorschläge des Bundesrats einstimmig und ohne Abstriche gutgeheissen. Damit werden Insidervergehen und Kursmanipulationen künftig als Verbrechen geahndet.
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