Raster-Suche nach Mobiltelefon-Nummern erlaubt
BGer – Die Strafverfolgungsbehörden können auf ein neues Mittel zur Auffindung unbekannter Täter von schweren Delikten zurückgreifen. Das Bundesgericht erlaubt die Erhebung und Auswertung von Mobiltelefon-Nummern, die an verschiedenen Tatorten genutzt wurden. (BGE 1B_376/2011)
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