Teilrevision der Börsenverordnung-FINMA tritt in Kraft
Die Reaktionen auf die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) durchgeführte Anhörung zur Teilrevision der Verordnung der FINMA über die Börsen und den Effektenhandel (BEHV-FINMA) waren positiv und erforderten kaum Anpassungen. Die revidierte FINMA-Börsenverordnung tritt damit wie geplant per 1. Januar 2012 in Kraft.
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