Fluglärm: Entschädigung für Mietshausbesitzer in Opfikon
BGer – Eine Lärmentschädigung von gut 17 Prozent des Verkehrswertes muss die Flughafen Zürich AG der Besitzerin eines Mietshauses in der Gemeinde Opfikon ZH bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (BGE 1C_100/2011)
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