Jusletter

Fluglärm: Entschädigung für Mietshausbesitzer in Opfikon

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Eigentum, Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fluglärm: Entschädigung für Mietshausbesitzer in Opfikon, in: Jusletter 9. Januar 2012
BGer – Eine Lärmentschädigung von gut 17 Prozent des Verkehrswertes muss die Flughafen Zürich AG der Besitzerin eines Mietshauses in der Gemeinde Opfikon ZH bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (BGE 1C_100/2011)

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