Tierschützer: VgT-Aktion zu Unrecht nicht bewilligt
BGer – Die Thurgauer Behörden haben dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) zu Unrecht verboten, am Ostersonntag 2011 vor der katholischen Kirche in Sirnach eine kleine Kundgebung durchzuführen. Das Bundesgericht hat dem streitbaren Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben. (Urteil 1C_322/2011)
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