Jusletter

Tierschützer: VgT-Aktion zu Unrecht nicht bewilligt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tierschützer: VgT-Aktion zu Unrecht nicht bewilligt, in: Jusletter 9. Januar 2012
BGer – Die Thurgauer Behörden haben dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) zu Unrecht verboten, am Ostersonntag 2011 vor der katholischen Kirche in Sirnach eine kleine Kundgebung durchzuführen. Das Bundesgericht hat dem streitbaren Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben. (Urteil 1C_322/2011)

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