Jusletter

Sekundärziele im öffentlichen Beschaffungswesen: In welche Richtung schwingt das rechtspolitische Pendel?

Ein Blick nach Europa und zurück in die Schweiz

  • Autor/Autorin: Marc Steiner
  • Rechtsgebiete: Vergaberecht
  • Zitiervorschlag: Marc Steiner, Sekundärziele im öffentlichen Beschaffungswesen: In welche Richtung schwingt das rechtspolitische Pendel?, in: Jusletter 16. Januar 2012
Am 25. Oktober 2011 hat das Europäische Parlament eine Entschliessung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, welche einige Hinweise zur Frage enthält, in welche Richtung die Reise – namentlich in Bezug auf die Berücksichtigung sogenannter Sekundärziele – gehen könnte. Im Beitrag soll untersucht werden, welche Trends auszumachen sind und was das für die Totalrevision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene und allenfalls parallel dazu auf (inter-)kantonaler Ebene bedeuten könnte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Kurze Einleitung
  • II. Eine vorläufige Standortbestimmung zum EU-Vergaberecht
  • 1. Das Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
  • 2. Die Binnenmarktakte vom 13. April 2011
  • 3. Die Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011 zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens
  • 4. Eine Zusammenfassung des Gesagten anhand der neuen EU-Strategie (2011–14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen
  • III. Haben die neueren Entwicklungen auf europäischer Ebene Auswirkungen auf die Revision des schweizerischen Vergaberechts ?
  • 1. Die Ausgangslage nach geltendem Bundesrecht
  • 2. Die Lehrlingsausbildung als vorgezogenes Revisionsthema
  • 3. Die Förderung von KMU als vorgezogenes Revisionsthema?
  • 4. ILO Core Labour Standards und Fair Trade-Gesichtspunkte
  • IV. Fazit: Auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept zum Thema Sekundärziele im öffentlichen Beschaffungswesen?

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.