Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes
Der Bundesrat hat am 11. Januar 2012 vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Kenntnis genommen. Das Vernehmlassungsergebnis zeigt eine breite grundsätzliche Zustimmung zum Vernehmlassungsentwurf, indes ein heterogenes Bild zu den im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis die Botschaft zur Änderung des KAG unter Berücksichtigung der hauptsächlichen Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden zu erarbeiten.
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