Jusletter

Praxis der Offenlegungsstelle (OLS) bei der erleichterten Meldepflicht für kollektive Kapitalanlagen

Anwendung von Art. 17 BEHV-FINMA auf ausländische und schweizerische kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger

  • Autoren/Autorinnen: Mark Montanari / Raffaele Rossetti
  • Rechtsgebiete: Handelsrecht, Handelsregister, Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Mark Montanari / Raffaele Rossetti, Praxis der Offenlegungsstelle (OLS) bei der erleichterten Meldepflicht für kollektive Kapitalanlagen, in: Jusletter 23. Januar 2012
Der Beitrag befasst sich anhand eines konkreten Praxisfalles mit dem problematischen Unabhängigkeitserfordernis für nicht zum Vertrieb genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen im Rahmen der erleichterten Meldepflicht nach Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA. Die dazu interessierenden Erwägungen der zuständigen Offenlegungsstelle, welche sowohl für ausländische wie auch für schweizerische kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger bedeutsam sind, werden wiedergegeben und einer kritischen Würdigung unterzogen. Am Ende des Beitrages wird kurz auf die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Revision des Art. 17 BEHV-FINMA hinsichtlich des Unabhängigkeitsnachweises eingegangen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Einleitung
  • 1.1 Erleichterte Meldepflicht für schweizerische genehmigte kollektive Kapitalanlagen
  • 1.2 Erleichterte Meldepflicht für ausländische kollektive Kapitalanlagen
  • 1.3 Erfahrungen aus der Praxis und Kriterium der Unabhängigkeit
  • 2 Sachverhalt
  • 3 Erwägungen der OLS
  • 3.1 Kriterium der Bewilligungspflicht
  • 3.2 Kriterium der Unabhängigkeit
  • 3.2.1 Hintergrund der erleichterten Meldepflicht
  • 3.2.2 Rechtliche sowie tatsächliche Unabhängigkeit
  • 3.2.3 Einschränkung bei kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger
  • 4 Würdigung
  • 4.1 Kriterium der Bewilligungspflicht
  • 4.1.1 Bewilligungspflicht als Kriterium für ausländische kollektive Kapitalanlagen
  • 4.1.2 Zwischenfazit
  • 4.2 Kriterium der Unabhängigkeit
  • 4.2.1 Definition der kollektiven Kapitalanlage
  • 4.2.2 Fremdverwaltung als inhärentes Definitionsmerkmal
  • 4.2.3 Konkretisierung der Fremdverwaltung gemäss Praxis der OLS
  • 4.2.3.1 Frage nach der rechtlichen Unabhängigkeit von den Anlegern – Beispiel anhand der fremdverwalteten schweizerischen SICAV
  • 4.2.3.2 Erfordernis der tatsächlichen Unabhängigkeit
  • 4.2.3.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise und tatsächliche Unabhängigkeit
  • 4.3 Differenzierung bei kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger
  • 4.3.1 Berücksichtigung der Unabhängigkeit im offenlegungsrechtlichen Sinn
  • 4.3.2 Unerheblichkeit der Anlegerqualität
  • 4.4 Unabhängigkeit vom Konzern
  • 4.4.1 Rechtliche und praktische Probleme für ausländische kollektive Kapitalanlagen
  • 4.4.2 Praktische Inexistenz ausländischer Bestätigungen
  • 4.5 Revision BEHV-FINMA per 1. Januar 2012
  • 4.5.1 Revidierter Art. 17 BEHV-FINMA
  • 4.5.2 Würdigung
  • 5 Fazit

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