Keine Strafe für Alkoholverkauf an jugendliche Lockvögel
BGer – Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige gelten laut Bundesgericht als verdeckte Ermittlung. Fehlbare Händler können aus diesem Grund nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben. (Urteil 6B_334/2011)
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