Jusletter

Keine Strafe für Alkoholverkauf an jugendliche Lockvögel

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Strafe für Alkoholverkauf an jugendliche Lockvögel, in: Jusletter 23. Januar 2012
BGer – Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige gelten laut Bundesgericht als verdeckte Ermittlung. Fehlbare Händler können aus diesem Grund nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben. (Urteil 6B_334/2011)

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