Schwerverkehrsabgabe: Transportfirmen bekommen Recht
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss sich nochmals mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs ab dem Jahr 2009 befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von zwei Transportunternehmen gutgeheissen. Umstritten ist die Höhe der anzulastenden Stauzeitkosten. (Urteile 2C_751/2010 und 2C_752/2010)
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