Jusletter

«Heidi-Alpen Bergkäse» darf weiter so heissen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Markenrecht, Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, «Heidi-Alpen Bergkäse» darf weiter so heissen, in: Jusletter 23. Januar 2012
BGer – Die Bergsenn AG muss ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» nicht umbenennen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Herstellerfirma gutgeheissen. Laut Gericht verweist der Ausdruck «Heidi-Alpen» nicht auf eine Herkunft aus einem Sömmerungsgebiet. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_559/2011)

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