Kassenpflichtige Raucherentwöhnung für «kranke» Raucher
Urteil des Bundesgerichts 9C_69/2011 vom 11. Juli 2011, BGE 137 V 295
Das Bundesgericht entschied im Urteil 9C_69/2011 vom 11. Juli 2011 entgegen der Vorinstanz, dass die Nikotinsucht unter gewissen Umständen eine Krankheit darstelle. Das BAG wird die entsprechenden Kriterien definieren müssen. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass der Krankheitsbegriff im Sozialversicherungsrecht relativ und funktional ist: Wie andere Süchte begründet auch Nikotinsucht keine Invalidität, kann aber, wie der vorliegende BGE zeigt, zu einer Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Erwägungen
- III. Bemerkungen
- 1. Nikotinabhängigkeit in medizinischer und in rechtlicher Hinsicht
- 2. Einordnung des Urteils in die bisherige «Sucht-Rechtsprechung» des Bundesgerichts
- 3. Ein umstrittener Entscheid mit politischen Folgen
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