Jusletter

Der «Datenschutz» im KVG und die fragwürdige «WZW-Überprüfung» im SwissDRG-System

  • Autor/Autorin: Sonja Andrea Fünfkirchen
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Sonja Andrea Fünfkirchen, Der «Datenschutz» im KVG und die fragwürdige «WZW-Überprüfung» im SwissDRG-System, in: Jusletter 30. Januar 2012
Im neuen Tarifsystem mit diagnoseorientierten Fallpauschalen bestehen nach wie vor Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Übermittlung und Bearbeitung von sensiblen Patientendaten. Die Autorin ist der Auffassung, dass die «WZW-Überprüfung» eines der Kernprobleme im KVG darstellt. Die Hypothese, dass die WZW-Überprüfung anhand der analytischen Methode im SwissDRG-System weder sinnvoll noch zweckmässig ist, soll den Verantwortlichen im Gesundheitswesen als Diskussionsbasis dienen. Zudem ist die Verhältnismässigkeit in Bezug auf die systematisch gekoppelte Übermittlung von Rechnungsdaten und medizinischen Daten (gem. revidierten Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG) kritisch zu hinterfragen und neu zu beurteilen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung: Der «Datenschutz» im KVG
  • II. Private Interessen versus öffentliche Interessen im KVG
  • 1. Die privaten Interessen der Versicherten/Patienten
  • 2. Die öffentlichen Interessen der Spitäler und ihrer «Hilfspersonen»
  • 3. Die öffentlichen Interessen der Versicherer und ihrer «Hilfspersonen»
  • III. Die fragwürdige «WZW-Überprüfung» und der Datenbedarf im SwissDRG-System
  • 1. Der Wirtschaftlichkeitsbegriff von Art. 56 Abs. 1 KVG i.V.m. Art. 32 Abs. 1 KVG
  • 2. Hypothese zu den Methoden der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung im SwissDRG-System
  • 3. Die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit des «Datenbedarfs» bei der Leistungsüberprüfung mit SwissDRG-Fallpauschalen
  • 4. Fazit
  • IV. Mögliche Lösungsansätze und Schlussbemerkungen
  • Literaturübersicht
  • Materialien
  • 1. Rechtsprechung
  • 2. Materialien zu Informationen und Berichten des Bundes
  • Weitere Informationen und Berichte
  • 1. Kantonale Datenschutzbeauftragte
  • 2. SwissDRG AG (Tarifdokumente und Informationen)
  • 3. Tarifpartner (H+ Die Spitäler der Schweiz und santésuisse)

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