Urteil zur Eheschliessung von Sans-Papier bestätigt
BGer – Abgewiesenen Asylbewerbern und Sans-Papiers darf die Heirat in der Schweiz nicht systematisch verweigert werden. Voraussetzung für die Eheschliessung ist aber insbesondere, dass keine Indizien für eine Scheinehe vorliegen dürfen. Das hat das Bundesgericht bekräftigt. (BGE 5A_814/2011)
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