Jusletter

Darf die gebührenfinanzierte SRG die Verleger im Internet konkurrenzieren?

Umstrittene Auslegung von Verfassung, Gesetz und Konzession – Kompromiss möglich

  • Autor/Autorin: Peter Studer
  • Rechtsgebiete: Medienrecht, Übriges Verfassungsrecht
  • Zitiervorschlag: Peter Studer, Darf die gebührenfinanzierte SRG die Verleger im Internet konkurrenzieren?, in: Jusletter 20. Februar 2012
Seit einigen Jahren balgen sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Verleger um die Tragweite von Art. 93 Abs. 4 BV, worin der Verfassungsgesetzgeber festlegt, dass er zwar für die rechtliche Regelung von Radio und Fernsehen «sowie andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung» zuständig ist (Art. 93 Abs. 1 BV), dabei aber auf die Stellung anderer Medien, «vor allem der Presse», Rücksicht zu nehmen hat (Art. 93 Abs. 4 BV). Was heisst das in Bezug auf die verstärkten Internet-Aktivitäten der SRG und deren Bekämpfung durch den Verlegerverband Schweizer Medien? Der Bundesrat fordert die Streithähne zu einem Kompromiss auf.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Rechtsgrundlagen: BV, RTVG, SRG-Konzession
  • 2. Der «Juristenkrieg»: Prof. Urs Saxer nahe am Verlegerstandpunkt; BAKOM-Direktor-Martin Dumermuth für eine weite Auslegung; SRG-Generaldirektor Roger de Weck für eine «Koalition der Vernunft».
  • 3. Der Bundesrat: «Einigt Euch!»
  • 4. Der steinige Weg zum Kompromiss
  • 5. Fazit

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