Bundesrat setzt Bestimmungen zu «Too big to fail» in Kraft
Der Bundesrat hat die vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der «Too big to fail»-Problematik auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Systemrelevante Banken haben damit künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisation zu erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche die in der Gesetzesänderung enthaltenen steuerlichen Massnahmen umsetzen.
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