Internet-Auktionen: Online-Verkäufer erhält Recht
BGer – Wer bei einer Internet-Auktion verkaufte Ware nicht fristgerecht oder gar nicht liefern kann, ist nicht automatisch ein Betrüger. Die St. Galler Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts ihren Schuldspruch gegen einen dubiosen Online-Händler überprüfen. (Urteil 6B_663/2011)
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