Versicherungskürzung für Motorradlenkerin
BGer – Die SUVA darf ihre Versicherungsleistungen gegenüber einer Genfer Motorradlenkerin um die Hälfte kürzen, die sich bei einem Fahrtraining auf einer französischen Rennstrecke schwer verletzte. Laut Bundesgericht muss der Fahrerkurs als Wagnis gelten. (Urteil 8C_472/2011)
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