SWITCH darf Tochterfirma nicht bevorzugen
BGVer – Die Domain-Verwalterin SWITCH darf ihre Tochterfirma switchplus beim Wiederverkauf von Domain-Namen künftig nicht mehr bevorzugen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von SWITCH gegen die letztjährige Verfügung des BAKOM in der Hauptsache abgewiesen. (Urteil A-3073/2011)
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