Kein Schweizer Markeneintrag für «Oktoberfest-Bier»
BVGer – Der Verein Münchener Brauereien kann laut Bundesverwaltungsgericht die Marke «Oktoberfest-Bier» in der Schweiz nicht schützen lassen. Gemäss Bundesgericht zählt der Begriff zum Gemeingut und wird von den Konsumenten nicht bestimmten Herstellern zugeordnet. (Urteil B-5168/2011)
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