Jusletter

Zulassung sog. Gruppenanfragen ohne zurechenbare Verdachtsgründe in der Steuerstrafrechtshilfe gegenüber den USA?

  • Autor/Autorin: Rainer J. Schweizer
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Völkerrecht, Internationale Rechtshilfe, Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Rainer J. Schweizer, Zulassung sog. Gruppenanfragen ohne zurechenbare Verdachtsgründe in der Steuerstrafrechtshilfe gegenüber den USA?, in: Jusletter 27. Februar 2012
Der Bundesrat hat im letzten Jahr der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen, welche bestimmte, pauschale Verhaltensmuster von Bankkunden umschreiben, nach denen – ohne einen zurechenbaren Verdacht des ersuchenden Staats – Informationen über irgendwelche Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert werden sollen. Das läuft – unter Verletzung der Unschuldsvermutung – auf eine Rasterfahndung nach möglichen Steuerdelinquenten hinaus, wobei das Aussortieren der möglichen Dossiers nicht durch die Eidg. Steuerverwaltung erfolgt, sondern im freien Ermessen der Banken als Informationsinhaberinnen liegt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zusammenfassung
  • II. Zum Änderungsprotokoll von 2009 
  • III. Klarstellung: Es geht immer auch um Bestrafungen
  • IV. Zur Genehmigung durch die Schweiz
  • V. Zum Genehmigungsverfahren in den USA
  • VI. Zu den OECD-Standards
  • VII. Zwischenergebnis
  • VIII. Exkurs zum UBS-Staatsvertrag und dessen Anwendung durch die ESTV und das Bundesverwaltungsgericht
  • IX. Zum Bericht des Bundesrates vom 8. August 2011 und dem zweiten Entwurf für einen neuen Bundesbeschluss
  • X. Anerkennung von «Typen» von «Verhaltensmustern» und Zulassung von pauschalen «Gruppenanfragen»?
  • XI. Rechtliche Würdigung von «Gruppenanfragen» bzw. der Anerkennung von Anfragen mit «Verhaltensmuster»
  • XII. Verhältnis der Beschlussentwürfe von 2011 zum Bundesbeschluss vom 18. Juni 2010
  • XIII. Völker- und staatsrechtliche Beurteilung dieser Beschlussentwürfe von 2011
  • XIV. Ausblick
  • Annex

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