Drogendelikte: Schwerer Fall auch bei Versuch möglich
BGer – Eine Verurteilung für ein mengenmässig schweres Drogendelikt ist auch möglich, wenn der Deal gar nicht zustande gekommen ist. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Solothurner bestätigt, der für einen Kokaintransport vergeblich nach Madrid gereist ist. (BGE 6B_509/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare