Wochenmarkt: Bundesgericht stützt Marktordnung der Stadt Luzern
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Praxis der Stadt Luzern bei der Vergabe von Standplätzen für den Wochenmarkt abgewiesen. Die Ablehnung des Gesuches der Beschwerdeführerin war laut Urteil des Bundesgerichtes nicht willkürlich. (Urteil 2C_660/2011)
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