Korruptionsverfahren: Bundesstaatsanwälte müssen in den Ausstand
BStGer – Zwei Staatsanwälte des Bundes müssen im Korruptionsverfahren gegen zwei malayische Amtsträger in den Ausstand treten. Das Bundesstrafgericht hat den beiden mutmasslichen Empfängern von Bestechungszahlungen des Alstom-Konzerns Recht gegeben. (Urteil BB.2011.135)
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