Jusletter

Flüchtlinge sollen Niederlassung nicht später erhalten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Flüchtlinge sollen Niederlassung nicht später erhalten, in: Jusletter 12. März 2012
Anerkannte Flüchtlinge sollen in der Schweiz wie heute nach fünf Jahren Aufenthalt eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Der Ständerat hat die Forderung aus dem Nationalrat abgelehnt, dass anerkannte Flüchtlinge den C-Ausweis frühestens nach zehn Jahren erhalten sollen.

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