Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an unter 12-Jährigen
Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte am 7. März 2012 keine Chance.
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