Blanker Strafregisterauszug – Keine Haftung der Schweiz
BVGer – Ein vorbestrafter Türke kann die Eidgenossenschaft nicht dafür haftbar machen, dass ihm für die geplante Einbürgerung aus Versehen ein blanker Strafregisterauszug ausgestellt wurde. Laut Bundesverwaltungsgericht hätte er den Fehler selbst bemerken können. (Urteil A-793/2011)
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