Konsumentenschutz: Längere Produktgarantien
Wer Waren kauft oder in eine Immobilie einbauen lässt, hat künftig mehr Sicherheit: Garantieansprüche können länger geltend gemacht werden. Der Ständerat hat am 5. März 2012 entsprechende Änderungen des Obligationenrechts gutgeheissen.
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