Von Solaranlage geblendet: Bernerin erfolglos
BGer – Eine Burgdorfer Hausbesitzerin muss sich damit abfinden, dass sie von den Sonnenkollektoren auf dem Dach des Nachbarhauses zeitweise geblendet wird. Laut Bundesgericht stören die Lichtimmissionen der Solaranlage das Wohlbefinden nicht in erheblicher Weise. (Urteil 1C_177/2011)
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