Jusletter

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Formfehlers im Falle einer Vermieterkündigung

  • Autor/Autorin: Silvia Eggenschwiler Suppan
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Silvia Eggenschwiler Suppan, Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Formfehlers im Falle einer Vermieterkündigung, in: Jusletter 19. März 2012
Das Bundesgericht (BGE 4A_305/2011 vom 7. November 2011) hat eine Vermieterkündigung wegen schleppender Mietzinszahlung für gültig erklärt, obwohl der Vermieter bei Vertragsabschluss das im Kanton Waadt vorgeschriebene amtliche Formular nicht verwendete, welches auf die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses aufmerksam macht. Den entsprechenden Einwand der Mieter erachtete das Bundesgericht als rechtsmissbräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt zu BGE 4A_305/2011 vom 7. November 2011
  • 2. Begründung des Bundesgerichts
  • 2.1. Grundsätzliche Feststellungen
  • 2.2. Zur unterlassenen Verwendung des offiziellen Formulars bezüglich des Anfangsmietzinses
  • 3. Kommentar
  • 3.1. Nicht vom Bundesgericht geprüfte Varianten zum Zeitpunkt des Einwands der Mieter
  • 3.2. Anwendbarkeit von BGE 4A_305/2011 vom 7. November 2011 auf Fälle von nichtigen Mietzinserhöhungen

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