Jusletter

Der Wohnsitzgerichtsstand des Verkehrsopfers und das revidierte LugÜ

Ein aktuelles Urteil aus Deutschland

  • Autor/Autorin: Patrik Eichenberger
  • Rechtsgebiete: IPR
  • Zitiervorschlag: Patrik Eichenberger, Der Wohnsitzgerichtsstand des Verkehrsopfers und das revidierte LugÜ, in: Jusletter 26. März 2012
Am 1. Januar 2011 ist in der Schweiz das revidierte Lugano-Übereinkommen in Kraft getreten. Mit der Revision wurde der Wortlaut an die EuGVVO angepasst. Es stellt sich die Frage: Ist die durch das EuGH-Urteil «Odenbreit» implementierte Auslegung der EuGVVO, die dem Verkehrsopfer nach Unfall im Ausland bei Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer einen Gerichtsstand am eigenen Wohnsitz zugesteht, auf das revLugÜ zu übertragen – nachdem die Gerichte einer Anwendung der Odenbreit-Praxis unter dem alten LugÜ eine Absage erteilt hatten? Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 14. Dezember 2011 hat das Amtsgericht Trier diese Frage verneint.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Die Ausgangslage
  • II. Sachverhalt und Verfahrensablauf
  • III. Die Vorbringen der Parteien
  • IV. Die Begründung des Amtsgerichts Trier
  • V. Bemerkungen

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