Nochmals zur geplanten Neuregelung des Vertriebs kollektiver Kapitalanlagen
Neudefinition des Begriffs der öffentlichen Werbung und Einschränkung von Privatplatzierungen unter Berücksichtigung des bundesrätlichen Entwurfs und der Botschaft
Am 5. März 2012 hat sich der Autor in einem Beitrag mit dem Titel «Geplante Neuregelung des Vertriebs kollektiver Kapitalanlagen» zur laufenden Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes basierend auf dem Vorentwurf des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) geäussert. In der Zwischenzeit ist der Entwurf und die Botschaft des Bundesrats erschienen, so dass in diesem Beitrag eine Aktualisierung und Präzisierung der in Jusletter am 5. März 2012 gemachten Ausführungen vorgenommen werden soll.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. «Vertrieb» – Begriff und Anwendungsbereich
- 1. Allgemeines
- 2. Vertriebsbegriff gemäss E-KAG
- 2.1 Gehalt des neuen Art. 3 VE-KAG
- 2.2 Analyse
- 3. Würdigung
- III. Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger
- 1. Allgemeines
- 2. Neuerungen gemäss E-KAG
- 3. Würdigung
- IV. Fazit und Ausblick
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