E-Zigaretten werden von der Tabaksteuer befreit
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. März 2012 beschlossen, ab dem 1. April 2012 auf die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu verzichten. Zudem wird die Deklarationsfrist für Tabakfabrikate verkürzt. Die Verordnung über die Tabakbesteuerung (TStV) wird entsprechend geändert.
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