Bundesgericht verlangt Änderung des Schwyzer Wahlrechts
BGer – Das Proporzwahlsystem, das im Kanton Schwyz zur Bestellung des Parlaments angewendet wird, verstösst gegen die Bundesverfassung. Kleine Parteien würden benachteiligt, nicht jede Stimme habe dasselbe Gewicht, hält das Bundesgericht fest. (Urteile 1C_407/2011, 1C_445/2011, 1C_447/2011)
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