Donation maintenue malgré des reproches d’ingratitude
BGer – Ein Genfer Ehepaar kann das Haus, das es durch eine grosszügige Spende einer Achtzigjährigen im Jahr 2007 erhalten hat, behalten. Das Bundesgericht wies die Klage der inzwischen verstorbenen Frau auf Rückgabe der Villa wegen Undankbarkeit des Paares ab. (Urteil 4A_666/2011) (sk)
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